Bezirkshauptmannschaft Güssing

Adresse: Hauptstraße 1, 7540 Güssing, Österreich.
Telefon:576004691.
Spezialitäten: Staatliche Einrichtungen.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 32 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 2.4/5.

Bezirkshauptmannschaft Güssing Hauptstraße 1, 7540 Güssing, Österreich

Heute geschlossen. Öffnet Montag um 08:00.

  • Montag: 08:00–12:00
  • Dienstag: 08:00–12:00
  • Mittwoch: 08:00–12:00
  • Donnerstag: 08:00–12:00
  • Freitag: 08:00–12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

Die Bezirkshauptmannschaft Güssing ist eine bedeutende Behörde im österreichischen Bundesland Burgenland. Sie befindet sich an der Hauptstraße 1 in 7540 Güssing, Österreich und kann unter der Telefonnummer 576004691 erreicht werden. Der spezifische Schwerpunkt der Bezirkshauptmannschaft liegt in der Verwaltung und Koordination verschiedener staatlicher Einrichtungen in der Region.

Die Bezirkshauptmannschaft Güssing bietet eine Vielzahl von staatlichen Dienstleistungen an. Hierbei setzen sie auf eine effiziente Organisation und eine hervorragende Koordination, um den Bedürfnissen der Bevölkerung im Bezirk gerecht zu werden. Ein besonderer Pluspunkt ist die barrierefreie Gestaltung des Eingangs und des Parkplatzes, um auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einen unbeschwert Zugang zu ermöglichen.

Die Bezirkshauptmannschaft Güssing ist für eine Vielzahl von staatlichen Einrichtungen und Dienstleistungen zuständig. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Bergbau und Gewerbe. Sie ist dabei sowohl im Bereich der Genehmigungen und Kontrollen als auch in der Unterstützung und Beratung tätig. Durch ihre zentrale Lage in Güssing ist sie für die gesamte Region zuständig und bietet somit eine wichtige Verwaltungseinheit für die Einwohner.

Die Bezirkshauptmannschaft Güssing hat es in den Bewertungsportalen wie Google My Business zu einer beeindruckenden Anzahl von Bewertungen gebracht. Derzeit liegen 32 Bewertungen vor. Dabei zeigt sich ein durchschnittliches Bewertungsniveau von 2.4 Sternen bei einer möglichen Höchstwertung von 5 Sternen. Diese Bewertungen geben einen Einblick in die Erfahrungen und Erwartungen der Menschen, die mit der Bezirkshauptmannschaft Güssing zu tun hatten. Obwohl die durchschnittliche Bewertung eher kritisch ist, bieten diese Meinungen wertvolle Informationen für alle, die nach weiteren Details suchen.

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Bezirkshauptmannschaft Güssing - Güssing
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Vorsicht, Abzocke! Obwohl die ursprüngliche Strafe bereits bezahlt wurde, wird erneut Geld gefordert – mit der Drohung weiterer Konsequenzen. Der telefonische Kontakt ist trotz angegebener Nummer nicht möglich, was die Situation noch frustrierender macht. Insgesamt wirkt alles sehr unpersönlich und wenig kundenorientiert.

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1. Ausgangslage Seit mehreren Monaten bin ich gemeinsam mit meiner Familie systematischem Psychoterror durch einen Nachbarn, namentlich Herrn K, ausgesetzt. Die Bandbreite reicht von fortlaufender Nachstellung über Verleumdungen, falsche Behauptungen gegenüber Behörden, bis hin zu einem Versuch, mir als legalem Waffenbesitzer meine Waffen zu entziehen. Dieser Herr tritt wiederholt an mich und meine Familie heran, ist im Besitz von Informationen über unsere neue Wohnadresse, obwohl diese bewusst geheim gehalten wurde, und sorgt in der gesamten Gemeinde durch gezielte Aussagen für Rufschädigung. 2. Wesentliche Vorfälle im Überblick -25.09.2024: Anzeige von Frau K, in der mir der Besitz illegaler Waffen unterstellt wird. Polizeiliche Rückfrage beim ZWR hat ergeben, dass alle Waffen korrekt registriert sind. Diese Information wurde an Frau K übermittelt, scheint jedoch im Akt nicht auf. -12.04.2025: Ich werde wegen angeblicher gefährlicher Drohung von vier Polizisten abgeholt – laut Aussage „freiwillig“ – obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt kein objektiver Grund bestand. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt stellte das Verfahren am 14.04.2025 ein. -25.04.2025: Herr K zeigt einem Waffenreferenten der BH Güssing eine heimliche Tonaufnahme von mir – ein klarer Verstoß gegen das DSG. Diese Aufnahme war zuvor bei der Anzeige wegen gefährlicher Drohung nicht vorgelegt worden. Warum wurde sie erst jetzt, in einem anderen Kontext, verwendet? -22.04.2025: Polizeiprotokoll zeigt, dass Herr K sich nach dem Status des Verfahrens erkundigt – obwohl dieses bereits eingestellt war. -Mehrere Zeugen berichten, dass Herr K: • mich mit der Behauptung diskreditiert, ich sei insolvent (bzw. meine Frau), • meine Kinder vor der Schule anspricht, • bei Nachbarn verbreitet, ich hätte ihm mit einer Waffe gedroht, • gezielt falsche Aussagen tätigt, die zur Anzeige gegen uns führten • Nachstellung & gezielte Provokation: Er fährt mehrfach nach Dienstschluss (Kennzeichen bekannt) zu unserem neuen Wohnort und hält sich in der Umgebung auf. Die Polizei wurde darüber informiert, handelt jedoch nicht. • Polizeiliches Fehlverhalten: • PI Güssing und PI Strem weisen Verantwortung von sich. • Bezirksinspektor F sagt klar: „Ich bin mit dem Fall nicht betraut.“ Er war einer der Abführer am 12.4.25 • Auf Anraten der Polizei wurde Herrn K offenbar empfohlen, mich heimlich aufzunehmen. • Der Vorwurf, dass ich „psychisch nicht reif für den Besitz von Waffen sei“, wurde von einem mittleren Polizeibeamten getätigt – ohne psychologisches Gutachten, rein aus Mutmaßung und Diskriminierung. 3. Zusammenfassung Die Summe der Vorkommnisse zeigt eine systematische Vernachlässigung behördlicher Sorgfaltspflicht, sowohl durch die PI Strem, PI Güssing, als auch durch Teile der BH Güssing. Es wurden keine objektiven Erhebungen zu meinen Anzeigen vorgenommen, während Herr K als mutmaßlicher Täter systematisch geschützt wird – obwohl bereits mehrere Anzeigen gegen ihn wegen Nachstellung, Rufschädigung und Verhetzung vorliegen. Ich bin nicht länger gewillt, tatenlos zuzusehen, wie meine Familie und ich Zielscheibe eines andauernden Stalking- und Schikanekreislaufs werden. Mit diesem Schreiben erlaube ich mir, in aller Deutlichkeit auf die tiefgreifenden Bedenken hinzuweisen, die sich aus dem gegen mich verhängten dauerhaften Waffenverbot ergeben – sowohl hinsichtlich des rechtlichen Zustandekommens, als auch bezüglich der Verhältnismäßigkeit und Tatsachengrundlage. Wie den vorliegenden Akten zu entnehmen ist, wurden die wesentlichen Vorwürfe, welche zur Prüfung meiner waffenrechtlichen Verlässlichkeit führten, von einer Nachbarsfamilie mit nachgewiesener Vorgeschichte im Bereich von Nachstellung und Verleumdung erhoben – ohne jegliche objektiv überprüfbare Beweismittel. Tatsache ist: -Habe nie gegen das Waffengesetz verstoßen. -Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat ein Verfahren wegen angeblicher gefährlicher Drohung eingestellt. -Der mutmaßliche Anzeigenerstatter, Herr K, legte später eine Audioaufnahme vor, die ursprünglich nicht Bestandteil des Ermittlungsakts war

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Wenn Ich könnte würde Ich 0 Sterne geben, unfreundlich die Dame am Telefon und will genau nichts machen zur behebung des Problemes ! Sehr intetssant.... Tage später erreicht man auch Sachbearbeiter die freundlich sein können !

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Die BH schickt Anonymverfügungen aus ohne beweisen zu müssen, dass das Vergehen tatsächlich so stattgefunden hat. Die Verfügung kommt in einem normalen weißen Kuvert ohne Hinweis der Herkunft. So etwas ist normalerweise Altpapier wegen Verdacht auf Werbung. Die Verfügung in Schwarzweiß gehalten wie aus dem Copyshop. So einen Käsezettel kann jeder Vorpubertierende am Computer selber machen. Anrufen ist auch hoffnungslos da niemand abhebt. Abzocke doch drei. Die Autofahrer werden wo es geht zur Kasse gebeten. Wir werden sehen, ob die Lastenfahrrad fahrer auch so zu Shoppingcenter fahren um einzukaufen.

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Katastrophe trotz Termin warten müssen und dann noch angeschnautzt werden.

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Achtung hier wird mit null Hausverstand geblitzt! Ein Ort zum vergessen.

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Tja, so lässt sich Geld drucken. Vielen Dank für das Willkommensgeschenk und den Bußgeldbescheid. So etwas bleibt für immer in Erinnerung.

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Es war einmal eine Familie, die an einem Samstag Morgen von Ungarn nach Österreich fuhr, mit dem Auto. Erstes mal im Gegend. Nach der Staatsgrenze, 50er Tafel, musst du langsam fahren, denn bist noch immer an der Grenze, rechts und links Waldstreifen. Kein Problem. Nach paar Kilometer Fahrt, Waldstreifen endet, es kommt eine lange, gerade Landstrasse, kein Verkehr. Du stellt dir die Frage, ist immer noch 50 angesagt hier? Am Ende dieser Frage siehst du schon den 70er Tafel kommen, tretest ein bisschen auf den Gaspedal, schon fährst zwischen 60-65, dass ungefähr 200 Meter vom 70er Tafel entfernt. Dann kommt BLITZ, von hinten. Da gab es ein Metallbox mit Radar. Nach paar Wochen, kommt Strafe per Post. Willkommen in Österreich. Ist das Fair Play? Wenn zwei Männer kämpfen, darf der eine den anderen von hinten KO schlagen? Nein, ist kein Fair Play. Wenn du Radar ins Gesicht bekommst, troztdem fährst du schnell, dann sollst du Strafe bezahlen. Willkommen in Österreich. Habe niemanden gefährdet auf dieser paar Hundert Metern, kein Verkehr, gerade Strasse. Radar ist da um Geld zu sammeln, eindeutig. Auf der anderen Seite, nach der Grenze, in Ungarn, kannst du 70, dann 90 auf der Hauptstrasse fahren, kein Radar, du bist willkommen. Wenn du später zu schnell fährst, dann musst du auch bezahlen.

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